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kurven.schule - AGB und Haftungsausschluss
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diese Website und für die Transaktionen im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit unseren Datenschutzbestimmungen und unserer Cookie-Richtlinie die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden/Nutzer und André Jung kurven.schule in Bezug auf die Nutzung dieser Website und der Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen dar.

Verbindlichkeit

Durch die Registrierung, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung dieser Website erklärst du dich hiermit einverstanden, an diese unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Die bloße Nutzung dieser Website setzt die Kenntnis und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Bei einem Vertragsabschluss (Buchung einer Veranstaltung) wird der Kunde gebeten, ausdrücklich zuzustimmen.

  1. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Abschluss des Vertrages

Durch Einreichung einer verbindlichen Anmeldung fordert der Kunde das Unternehmen André Jung kurven.schule, im Folgenden als "Veranstalter" bezeichnet, zur Vertragsunterzeichnung für die Durchführung eines Trainings oder eine Reise auf. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per online Anmeldung an folgende Adresse:

André Jung

kurven.schule

https://motorradtraining.academy

Falltor 8c

67685 Weilerbach

Ein Vertrag wird wirksam, sobald der Veranstalter die Anmeldung akzeptiert hat. Hierbei ist keine besondere Form erforderlich. Unmittelbar nach Vertragsabschluss erhält der Kunde (Vertragskunde) eine schriftliche Bestätigung über die Reise.

Der Kunde ist möglicherweise an zusätzliche Verträge gebunden, die sich auf seine Beziehung zum Veranstalter oder auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die er von diesem erhältt. Wenn Bestimmungen der Zusatzverträge mit Bestimmungen dieser Bedingungen in Konflikt stehen, haben die Bestimmungen dieser Zusatzverträge Vorrang.

Die Darstellung der Veranstaltungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Bestellformular enthaltenen Dienstleistungen ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail nach dem Absenden der Bestellung. Wann der Vertrag zustande kommt, richtet sich nach dem Versanddatum der Bestätigungsnachricht.

Annahmeerklärung und Rechnung: Der Veranstalter nimmt eine Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail spätestens innerhalb von drei Tagen an, nicht jedoch vor Eingang der vereinbarten Teilnahmebeiträge.

  1. Bezahlung

Zahlungen für den Veranstaltungspreis einer Reise (mehrtägige Veranstaltung mit Übernachtung) vor Reiseantritt sind nur gegen Vorlage eines Sicherungsscheins gemäß § 651 Abs. 3 BGB möglich. Der Vertragsabschluss erfordert eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn fällig und muss per Überweisung erfolgen.

  1. Leistungen und Preisen

Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gemäß Angebot und Ausschreibung. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist verbindlich. Ein bedingter Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.

Die Angaben in der Reiseausschreibung sind für den Veranstalter verbindlich, jedoch haben bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie z. B. Hotelprospekte lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter in unredlicher Absicht herbeigeführt werden, sind gestattet, solange sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen zu informieren. Bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung hat der Kunde das Recht, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Dies muss schriftlich begründet werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Vertragsabschluss Änderungen der Prospektangaben bekanntzugeben, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. Sollten einzelne Leistungen aufgrund der Buchungslage von Unterlieferanten (zB.: Trainingsort, Hotels, Pensionen) nicht erbracht werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, ähnliche Angebote anzubieten, die dem Zweck der ausgeschriebenen Reise möglichst nahekommen. Der Kunde wird darüber informiert, in der Regel zusammen mit der Buchungszusage. Falls sich dadurch der Preis ändert, erhält der Kunde ein neues Angebot.

Der Veranstalter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

Im Übrigen kann die Abhilfe verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei unverschuldetem Versagen technischer Hilfsmittel (z.B. Motorrad) besteht kein Minderungsanspruch gegen den Veranstalter.

  1. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden sich jeweils bei der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung und auf besonderen Informationsseiten online.

Kundendienst

Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen. Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind nur solche Personen berechtigt, die zuvor

  • angemeldet wurden,
  • die Veranstaltungsgebühr entrichtet oder einen gültigen Gutschein, mit entsprechendem Gegenwert vorgelegt haben,
  • eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben bzw. bei Buchung akzeptiert haben.

Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen

Sofern der Vertragskunde mit einem fremden Fahrzeug an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss er eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters nachweisen und im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Vertragskunde muss immer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, mit Ausnahme von Trainings, die auf nicht-öffentlichen Plätzen stattfinden. Bei allen Veranstaltungen gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln, insbesondere jene der StVO und der StVZO bzw. entsprechender Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung der jeweiligen Länder.

Der Kunde ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Insbesondere ist das Motorrad in einem technisch einwandfreien und im verkehrssicheren Zustand, zum Straßenverkehr zugelassen und versichert. Eine Überprüfung des Fahrzeuges durch den Veranstalter findet nicht statt.

Vorschriften und Anweisungen zur Sicherheit

Während der Veranstaltung muss den Anweisungen der Trainer aus Gründen der Sicherheit unbedingt Folge geleistet werden, ein Zuwiderhandeln wird abgemahnt. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder gesetzliche Regelungen, die geeignet sind, den Kunden selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Veranstaltungsgebühr besteht.

Es ist die jeweilige Platz- und Betriebsordnung bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten.

Beim Durchführen einer Veranstaltung muss geeignete Schutzkleidung getragen werden, diese umfasst

  • Helm mit ECE-Prüfzeichen
  • komplette Motorradbekleidung (Jacke und Hose) mit ECE-Protektoren
  • Schaft-Motorradstiefel, über die Knöchel reichend (bei Stiefeln mit Schnürsenkeln, müssen die Schnürsenkel so gesichert sein, dass ein Verhaken an Fahrzeugteilen ausgeschlossen ist.).
  • Motorradhandschuhe

Während einer Veranstaltung gilt ein Alkoholverbot.

  1. Haftungsbeschränkung nach § 651 h BGB

Die Annahme und Akzeptanz dieser Haftungsausschlusserklärung ist Teil des Online Anmelde- beziehungsweise Buchungsprozesses einer Veranstaltung. Die Akzeptanz erfolgt durch entsprechenden Hinweis und klicken eines Buttons.

Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei einer Zweirad-Veranstaltung um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme erfolgt daher auf eigenes Risiko.

Eine entsprechende Haftungsausschlusserklärung muss vom Kunde vor Beginn einer Veranstaltung unterschrieben werden. Jede(r) Kunde(in) (Fahrer, Beifahrer oder KfZ-Eigentümer oder –Halter) an einer kurven.schule Veranstaltung beteiligt sich auf eigene Gefahr und Verantwortung und ist für seine Fahrweise, insbesondere für die Wahl seiner Geschwindigkeit, selbst verantwortlich.

Entscheidungen, z.B. über die Teilnahme/Nichtteilnahme /Durchführung an einzelnen Fahraufgaben oder Fahrmanövern werden eigenständig getroffen. Über die besondere Gefahr einer Motorradfahrt ist sich der Kunde bewusst. Die Kunde tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Der Unterzeichner verzichtet auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Trainings- und Reiseveranstaltung/en entstehen und zwar gegen:
Den Veranstalter, die Trainer, die Sportwarte, die Rundstrecken- und/oder Trainingsplatz Eigentümer, den Rundstrecken- und/oder Trainingsplatz Betreiber, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation und Durchführung des Trainings oder der Reise in Verbindung stehen, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, die anderen Kunde, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und den eigenen Beifahrer, den eigenen Fahrer und eigene Helfer außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Jede(r) Kunde(in) stellt den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beschädigung des Fahrzeugs und Schäden anderer Fahrer oder sonstiger Dritter frei.
Jede(r) Kunde(in)  (Fahrer, Beifahrer oder KfZ-Eigentümer oder –Halter) haftet selbst für seine eigenen Verkehrsverstöße und fährt im Rahmen der STVO, bzw. den im jeweiligen Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der/die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen erklärt/erklären, dass er/sie sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst ist/sind und er/sie während des Motorradtrainings ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Der/die gesetzliche/n Vertreter erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der obige Haftungsausschluss anerkannt wird.

Der Kunde muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der zu trainierenden Fahrzeugart sein und die erforderliche Schutzkleidung tragen. Das Fahrzeug ist im betriebssicheren Zustand und zum Straßenverkehr zugelassen.

Fahrer/Beifahrer/gesetzliche/r Vertreter bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnis des für die Trainingsveranstaltung bestehenden Versicherungsschutzes.

Dieser Haftungsausschluss ist dauerhaft für alle Veranstaltungen gültig. Er kann vor jeder Veranstaltung widerrufen werden. Eine tatsächliche Teilnahme an der Veranstaltung bedeutet einen Verzicht auf ebendiesen Widerruf.

Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel
Ein Abweichen von vorgenannten Regelungen kann im Einzelfall nur schriftlich vereinbart werden; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Vertragsbedingungen zieht nicht die Gesamtunwirksamkeit nach sich.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden des Kunden, die keine Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurde. Diese Beschränkung auf das Dreifache des Veranstaltungspreises gilt auch, wenn der Veranstalter allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers für einen Schaden des Kunden verantwortlich ist, der kein Körperschaden ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Weitergehende Haftungsfragen sind in der zu unterschreibenden Haftungserklärung geregelt.

  1. Versicherungen

Jeder Kunde ist verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Auf Anforderung ist jeder Kunde verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet.

  1. Stornierung, Umbuchung, Buchung auf Warteliste, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, ohne eine bestimmte Form einhalten zu müssen. Um Missverständnisse zu vermeiden und zur eigenen Absicherung, wird eine schriftliche Kündigung empfohlen. Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantritts der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Die Berechnung des Ersatzes basiert auf den tatsächlichen vom Veranstalter erbrachten Leistungen.

Stornogebühren

werden wie folgt berechnet:

Motorrad Trainings / Training und Tour (ein- oder zweitägige Veranstaltungen)

Motorrad Reisen  (mehrtägige Veranstaltungen)

Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Euro

89-45 Tage: 30 % des Veranstaltungspreises

44-30 Tage: 30 % des Veranstaltungspreises

44-30 Tage: 50 % des Veranstaltungspreises

29-7 Tage: 50 % des Veranstaltungspreises

29-15 Tage: 70 % des Veranstaltungspreises

Ab dem 7. Tag: 80 % des Veranstaltungspreises

Ab dem 14. Tag: 80 % des Veranstaltungspreises

Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt: 90 % des Veranstaltungspreises

Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt: 100 % des Veranstaltungspreises

Diese Zahlungen gelten als pauschale Entschädigung, es sei denn, der Veranstalter kann nachweisen, dass ihm höhere Aufwendungen entstanden sind. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass der Veranstalter keinen oder einen geringeren Aufwendungsersatzanspruch hat.

Auf Kundenwunsch können nach der Buchung der Veranstaltung für einen festen Termin innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Abfahrtsorts, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen werden. In diesem Fall kann der Veranstalter eine Umbuchungsgebühr erheben. Wenn ein Dritter den Vertrag übernimmt, haftet dieser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstalter die tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung stellen.

Buchung auf Warteliste

Buchungen auf der Warteliste sind verbindlich. Sollte in der gewünschten Veranstaltung ein Platz frei werden, erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung. Dadurch ist die Anmeldung verbindlich und es gelten die unter ZAHLUNGS- UND STORNOBEDINGUNGEN aufgeführten Stornobedingungen. Sofern noch kein Veranstaltungsplatz zugesagt wurde, hat der Kunde jederzeit das Recht, den Wartelisteneintrag zu stornieren. Dies kann formlos erfolgen.

Nicht genutzte Leistungen

Falls der Kunde einzelne Leistungen aufgrund vorzeitiger Rückreise oder aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird der Veranstalter sich um die Erstattung ersparter Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unwesentliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Vorschriften einer Erstattung entgegenstehen.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Reisevertrag vor Reiseantritt oder nach Reisebeginn in folgenden Fällen kündigen:

Ohne Einhaltung von Fristen

Wenn der Kunde trotz Abmahnung des Veranstalters die Reisedurchführung erheblich stört oder er sich erheblich vertragswidrig verhält, kann der Vertrag sofort aufgehoben werden. Der Veranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen und etwaiger anderweitiger Einnahmen aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

Bis drei Wochen vor Reiseantritt wegen mangelnder Teilnehmerzahl

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich nicht eine ausreichende Anzahl von Kunden angemeldet hat.

Höhere Gewalt

Falls die Reise aufgrund bei Vertragsabschluss vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Im Falle einer Vertragskündigung kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

Sollte eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgebrochen werden, wird dem Kunden das gezahlte Entgelt zurückerstattet. In jedem Fall muss der Veranstalter den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Veranstaltung benachrichtigen und ihm die Kündigungserklärung zukommen lassen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück oder kann ohne zusätzliche Kosten auf eine andere Reise umbuchen.

Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen eine Buchung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Buchungsbestätigung durch den Veranstalter). Um ein Widerrufsrecht auszuüben, reicht es aus, eine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Folgen des Widerrufs

Wird ein Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Davon unbenommen sind die unter Stornierung, Umbuchung, Buchung auf Warteliste, Ersatzpersonen aufgeführten Stornobedingungen. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde. In keinem Fall werden wegen einer Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass die vertraglich vereinbarte Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er  dem Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil bereits erbrachter Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von dem Widerrufsrechts Gebrauch gemacht wurde, entspricht.

  1. Bild- und Tonaufnahmen

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Diese dürfen im Internet, insbesondere auf der Homepage, veröffentlicht werden. Ebenso ist die Verwendung zu Werbezwecken in Medien erlaubt. Dieses Einverständnis kann widerrufen werden.

  1. Elektronische Kommunikation

Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit dem Veranstalter auf elektronischem Wege erklärt der Kunde sich damit einverstanden und erkennt an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit ihm kommunizieren oder ihm eine E-Mail senden können, und stimmt zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir ihm elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Anmeldung, Nutzungsdauer

Du kannst dich für ein Konto auf unserer Website registrieren. Während dieses Prozesses ist es erforderlich, ein Passwort auszuwählen. Der Kunde ist für die Wahrung der Vertraulichkeit von Passwörtern und Kontoinformationen verantwortlich und erklärt sich damit einverstanden, seine Passwörter, Kontoinformationen oder den gesicherten Zugang zu unserer Website oder unseren Diensten nicht an andere Personen weiterzugeben. Es ist nicht gestattet, einer anderen Person über das persönliche Kundenkonto den Zugriff auf diese Website zu ermöglichen, da der Kunde selbst für alle Aktivitäten verantwortlich ist, die durch die Verwendung seiner Passwörter oder Konten erfolgen. Der Kunde sollte kurven.schule unverzüglich benachrichtigen, wenn Kenntnis von einer Offenlegung des Passworts besteht. Nach der Kündigung des Kontos kannst du ohne unsere Erlaubnis kein neues Konto anlegen.

Wir können nach eigenem Ermessen den Zugriff auf die Website oder einen darauf befindlichen Service jederzeit vorübergehend oder dauerhaft ändern oder einstellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir weder ihm noch Dritten gegenüber für solche Änderungen, Aussetzungen oder Unterbrechungen des Zugriffs auf oder der Nutzung der Website haften. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder sonstige Zahlung, wenn bestimmte Funktionen, Einstellungen und/oder Inhalte, auf die er sich verlässt, dauerhaft verloren gehen. Der Kunde darf keine Zugriffsbeschränkungsmaßnahmen auf unserer Website umgehen oder versuchen, sie zu umgehen.

  1. Geistiges Eigentum, Eigentum Drittanbieter

Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich sind.

Unsere Website kann Hyperlinks oder andere Verweise auf Websites anderer Parteien enthalten. Wir überwachen oder überprüfen nicht den Inhalt der Websites anderer Parteien, auf die von dieser Website aus verwiesen wird. Produkte oder Dienstleistungen, die von anderen Websites angeboten werden, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dritten. Auf diesen Websites geäußerte Meinungen oder Materialien werden von uns nicht unbedingt geteilt oder unterstützt.

Wir sind nicht verantwortlich für Datenschutzpraktiken oder Inhalte dieser Websites. Du trägst alle Risiken, die mit der Nutzung dieser Websites und damit verbundener Dienste Dritter verbunden sind. Wir übernehmen keine Verantwortung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus deiner Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ergeben.

Alle Rechte vorbehalten

Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dem Kunden keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Ungeachtet dessen kann der Kunde unseren Newsletter in elektronischer Form an andere Personen weiterleiten, die möglicherweise an einem Besuch dieser Website interessiert sind.

  1. Gerichtsstandvereinbarung

Sofern rechtlich zulässig, wird für Nichtverbraucher als Gerichtsstand 67655 Kaiserslautern vereinbart.

  1. Sonstige Bestimmungen

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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